Berufebilder by Simone Janson

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Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse können für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden:
Welches sind die Härtefälle?

Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bekommt, für den kann im Härtefall der Zusatzbeitrag übernommen werden. Wie geht das?


Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine besondere Härte darstellt.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.

Welches sind die Härtefälle?

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden nun weitere Härtefälle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach unter anderem auch, wenn:

  • die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat, wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur,
  • bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten oder
  • dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten würde.

Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen. Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur Verfügung gestellt oder sind im Internet der BA unter “Formulare für Bürgerinnen und Bürger” abrufbar.

Zusatzbeitrag ist vom Einkommen absetzbar

Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, wie die allgemeinen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, vom Einkommen abgesetzt werden. Daher erfolgt in diesen Fällen keine Erstattung durch die Grundsicherungsstellen.

Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Zusatzbeitrag ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu zahlen.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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