Das Arbeitslosengeld II fällt geringer aus, wenn man selbst oder der Partner eigenes Einkommen hat. Manchmal rechnet die ARGE jedoch versehentlich ein höheres Einkommen an als tatsächlich vorhanden ist. Wer dann Widerspruch einlegt, kann sich das zu wenig gezahlte Arbeitslosengeld II nachzahlen lassen.
Vorsicht Mitbewohner
Häufiger kommt es jedoch vor, dass fälschlicherweise das Einkommen eines Mitbewohners, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, angerechnet wird. Denn wenn der ALG-II-Empfänger länger als zwei Jahre mit einer anderen Person zusammenlebt, kann die ARGE vermuten, dass es sich um eine so genannte Bedarfgemeinschaft handelt, in der mehrere Personen wie in einer Familie oder Lebensgemeinschaft zusammenwohnen.
Das würde bedeuten, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Mitbewohner bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes miteinbezogen würden. Zwar muss man den Außendienstmitarbeiter der ARGE, der die Wohnverhältnisse kontrolliert, nicht einlassen, aber man sollte auf jeden Fall beweisen können, dass es sich nicht um eine Bedarfs- sondern nur um eine Wohngemeinschaft handelt.
19. August 2009 um 17:48 Uhr
Organisiert Euch unf geht endlich auf die Straße im Sinne des GG Artikel 20 Abs. 4.
Wenn wir uns heute nicht zur wehr setzen, haben wir Morgen keine Rechte mehr bei dieser asozialen und neoliberalen Politik in Deutschland!
Wir brauchen eine Revulution gegen diese Verbrechergesetze!
Wir wollen das alte BSHG, ALG und ALHI zurück!!!
20. August 2009 um 12:05 Uhr
Danke für Ihren konstruktiven Beitrag. Es heißt übrigens Revolution