Berufebilder by Simone Janson

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Hochschule & Studium

Frage zum BAföG:
Wie viel darf mein Ehemann verdienen?

Guten Tag. Ich habe eine dringende Frage und wie es aussieht ein großes Problem. Und zwar bin ich Jurastudentin seit Oktorber 2008 und meine
Ehemann studiert Wirtschaftsingenieurwesen ebenfalls seit Okt. 2008. Er bekommt Bafög, ich aber nicht, da meine Eltern zuviel verdienen. In Bafögamt hatte man uns damals gesagt, dass mein Mann 1040euro verdienen darf, da er einen größeren Freibeträge hätte als andere ledige
Studenten.

Nun sagte uns eine Beraterin vom Bafögamt, dass das doch nicht stimmen würde und mein Mann könne doch nur ca 400 Euro im Monat verdienen, da ich auch Studentin sei. Stimmt das? wieviel darf er nun verdienen, wenn ich kein Einkommen habe? Und am 23.07.09 habe ich unsere Tochter zur Welt gebracht? Da erhöht sich der Betrag den er verdienen darf wieder, oder?

Simone Janson

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Aktuelle Meldung

BAföG für ein Studium im Ausland:
Wann ist die Förderung möglich?

Innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können Sie seit 2008 vom ersten Semester an im Ausland mit BAföG-Förderung studieren. Allerdings sollte man sich – das galt schon immer – vorher versichern, dass das geplante Studium wirklich im Sinne des BAföGs anerkannt ist. Denn sonst kann es böse Überraschungen geben.
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Simone Janson

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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Förderungs-Höhe:
Wie viel BAföG können Sie bekommen?

Als Maßstab dafür, wie viel BAföG Sie bekommen, gelten die Bedarfssätze. Das sind die Höchstbeträge die Sie bekommen können. Entscheiden dafür, wie hoch das BAföG tatsächlich ist, ist aber, wie viel von Ihren Einkünften aus Ferien- oder Nebenjobs von diesen Bedarfssätzen abgezogen wird. Und dafür wiederum ist entscheidend, wie hoch die Freibeträge sind.

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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Darlehen für ein Aufbaustudium:
Welcher Fall muss vorliegen?

Um BAföG zu erhalten, muss für eine Förderung nach BAföG § 7,2 einer der folgenden Fälle vorliegen: Zum Beispiel Erstausbildung, Master als Vertiefungsstudiengang und der Master ist die Voraussetzung für die Berufsausübung und noch einige Fälle mehr. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, gibts kein BAföG!
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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

BAföG – was es sonst noch gibt:
Darlehen-Förderung für Aufbaustudiengänge

Wenn Sie die erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben und damit keinen Anspruch mehr auf Zahlungen nach BAföG § 7,1 haben, können Sie dennoch unter bestimmten Umständen für ein weiteres Master- oder MBA-Studium BAföG bekommen. Grundlage der Förderung ist hier BAföG § 7,2 für eine weitere Ausbildung. Gefördert wird hier in der Regel, bis ein weitere berufsqualifizierender Abschluss erreicht ist. Die Förderung ist jedoch an spezielle Bedingungen geknüpft.
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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Für welches Aufbaustudium bekommen Sie kein normales BAföG:
Darlehen für den Master

Die Regelungen zur Förderung von nicht-konsekutiven und weiterbildenden Master- und MBA-Studiengängen sind hingegen wesentlich komplexer als bei konsekutiven Studiengängen, denn es kommt sehr auf eine genaue Differenzierung der einzelnen Ausbildungsabschnitte an. Ob Sie dabei zwischendurch gearbeitet haben ist, abgesehen von den Regelungen zum Höchstalter, nicht wichtig.
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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Normales BAföG für ein Aufbaustudium:
Wie sehen die Förderbedingungen aus?

§ 7 Abs. 1a BAföG sieht die Förderung eines Masterstudienganges oder eines postgradualen Studienganges, sprich eines Aufbaustudiums, nur dann vor, wenn dieser konsekutiv auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und der Auszubildende außer dem Bachelor noch keinen Studiengang abgeschlossen hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Auszubildende den Bachelor im Inland oder Ausland erworben wurde.
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Hochschule & Studium

2008:
BAföG-Erhöhung?

Überfällig ist sie schon längst, zumal neuerdings auch Studiengebühren den Geldbeutel der Studenten schmälern und die Lebenshaltungskosten steigen: Glaubt man dem Studentenportal Studi-Online, ist sie endlich auch geplant – nämich für 2008: Die BAföG-Erhöhung. Einigkeit scheint bei der großen Koalition immerhin darüber zu herrschen, dass die Bedarfssätze und Freibeträge das BAföG zum Winteresemester 2008/2009 nach 7 Jahre Durststrecke erhöht werden. Nur wie stark die Erhöhung ausfallen soll – darüber scheiden sich die Geister. Und nicht nur – wie mancher vielleicht denken könnte – zwischen CDU und SPD, sondern auch innerhalb der SPD.
Fazit: Abwarten und Tee trinken. Oder gleich alternative Finanzierungsquellen suchen.
Einen sehr guten Artikel zum Thema gibts hier: www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-661-bafoeg_streit.php