Lange wurde darüber geredet, am 2Mai wurde sie vom Bundestag verabschiedet, am 6. Juli vom Bundesrat abgesegnet, ab 01. Januar 2008 wird sie in Kraft treten: Die Unternehmenssteuerreform.
Die Reform betrifft vor allem Großunternehmen, sie soll diese um rund 30 Milliarden Euro im Jahr entlasten und so Unternehmen zu Investitionen anregen sowie die Konjunktur stabilisieren. Als Gegenfinanzierung werden gestrichene Steuersparmöglichkeiten und erschwerte Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer gesehen.
Viele Änderungen betreffen Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe kaum direkt. Mit Themen wie “Entlastung im internationalen Wettbewerb” und “Steuerflucht” haben sie nichts zu tun. Die wichtigsten direkten Änderungen für “kleine” Selbstständige:
Abschreibungen
- Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wird auf 150 Euro begrenzt (bisher 410 Euro). Alle GWGs zwischen 150 und 1000 Euro müssen als jährlicher “Sammelposten” zusammengezählt und als ein gemeinsames Anlagegut behandelt und fünf Jahre abgeschrieben werden.
- Die Regeln für die Ansparabschreibung wurden leicht verbessert. Sie heißt in Zukunft “Investitionsabzugsbetrag”. Entsprechende Rücklage dürfen zukünftig über drei Jahre (bisher zwei) gebildet werden – zukünftig auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Bilanzierende Unternehmen wie GmbHs können die Abschreibung bis zu einem Betriebsvermögen von 235.000 Euro bilden, Freiberufler bis 100.000 Euro Jahresgewinn.
Wer wirklich große Investitionen plant, kann von der Erhöhung des Rücklagen-Höchstbetrags (von 154.000 auf 200.000 Euro) profitieren.
- Die degressive Abschreibung wird abgeschafft. Ab 2008 dürfen Anschaffungskosten nur noch linear, das heißt in gleich bleibenden Raten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Gewerbesteuer
- Für freie Beruf wird Sie auch weiterhin nicht erhoben.
- Unter einer Grenze von 24.500 Euro wird sie auch weiterhin nicht erhoben.
- Bei der Gewerbesteuer wird die Steuermesszahl auf einheitlich 3,5 Prozent sinken. Zugleich wird der Staffeltarif bei Personenunternehmen abgeschafft. Dafür wird die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer verbessert.
- Die Gewerbesteuer wird nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sein. Die gezahlte Steuer vermindert also das zu versteuernde Einkommen nicht mehr.