Berufebilder by Simone Janson

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Das ändert sich für Selbständige 2007 bei der Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuererhöhung: Für alle normalen Lieferungen und Leistungen ab dem 1.1.2007 (maßgeblich ist der Tag der Ausführung – nicht das Rechnungsdatum!) gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 19 %. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, etwa für die Übertragung von Nutzungsrechten, für Originale der Bildenden Kunst sowie für Konzert- und Theaterauftritte — bleibt es bei 7 %.

Pauschaler Vorsteuerabzug noch unklar: Zu der sich aus der Mehrwertsteuererhöhung ergebenden Frage, ob und in welcher Höhe auch die Durchschnittssätze für bestimmte freie Berufe zur pauschalen Ermittlung der Vorsteuer angehoben werden, hat sich das Bundesfinanzministerium bisher leider nicht geäußert.

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Wichtiges zur Umsatzsteuer:
Vorsteuer bei Ansparabschreibungen

Bei größeren Anschaffungen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wird die Mehrwertsteuer im Kaufjahr voll als Vorsteuer abgezogen; für die Abschreibung (AfA) wird dann jeweils nur der Nettopreis angesetzt Bei steuerfreien Umsätzen sind einige Sonderreglen zu beachten. Das vollständige Umsatzsteuergesetz .

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Wichtiges zur Umsatzsteuer:
Die Vorsteuer

Von der Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt geht, darf man die gesamte Mehrwertsteuer aus den Betriebsausgaben abziehen. Dieser Betrag ist die Vorsteuer. Günstig ist es, wenn man die Vorsteuer pauschal abziehen kann. Für alle anderen ist die Berechnung der Vorsteuer recht mühsam: Sie müssen am Jahresende die verausgabte Mehrwertsteuer aus all ihren Ausgabenbelegen einzeln herausrechnen. Damit das nicht allzu aufwendig wird, sollte man in der Buchhaltung alle Ausgaben von Anfang an in zwei Spalten nach Nettobetrag und Mehrwertsteuer trennen. Dabei gilt: Nur wo Mehrwertsteuer draufsteht, ist auch Mehrwertsteuer drin. Aus Quittungen, auf denen weder ein Mehrwertsteuersatz noch der Mehrwertsteuerbetrag verzeichnet ist, kann man auch keine Vorsteuer abziehen. Seit Mitte 2004 ist der Vorsteuerabzug sogar nur noch aus Rechnungen erlaubt, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Auch aus Notbelegen darf in der Regel keine Vorsteuer abgezogen werden.