Berufebilder by Simone Janson

Führendes Blog für Bildung & neues Arbeiten, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat, Existenzgründung 2.0.

Simone Janson

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Versicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige:
Teil 3 – Die private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Wenn Sie als Selbständiger die Vorversicherungzeit nicht erfüllen, haben Sie keine Wahl: Sie müssen sich in der privaten Krankenkasse versichern. Vielleicht sagt Ihnen die private Krankenversicherung aber auch einfach mehr zu als die gesetzliche, schließlich können die Leistungen hier weitaus umfangreicher und die Tarife preiswerter sein.
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Versicherungen

Aktuelle Regelungen zur Krankenversicherung:
Wer muss sich wie versichern?

Krankenversicherung wie ein Fallschirm

Die gesetzliche Sozialversicherung schließt in Deutschland Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein. Die wichtigste Versicherung ist jedoch die Krankenversicherung. Denn Sie ist für alle eine Pflichtversicherung.
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Versicherungen

Kurz-Tipps für Existenzgründer:
Sozialversicherung im Überblick

Wer selbstständig ist, muss sich auch selber um seine Absicherung kümmern. Dabei hat man die Qual der Wahl zwischen den gesetzlichen Sicherungssystemen oder einer privaten Vorsorge. Wie soll man sich entscheiden?
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Simone Janson

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Versicherungen

Mein Existenzgründer-Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Die richtige Absicherung – Teil 1

Mit steigender Arbeitslosigkeit nehmen in Deutschland auch die Zahlen der Existenzgründungen zu. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gründerreports der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Damit der Weg in die Selbständigkeit auch klappt, sollten Gründer gut informiert und besser doppelt abgesichert sein. Nur: Welche Versicherungen sind notwendig und welche verzichtbar, wenn jeder Cent zum Aufbau des Geschäfts benötigt wird? ZEIT ONLINE hat eine generelle Übersicht zusammengestellt.
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Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige müssen sich krankenversichern und haben die Wahl: Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür 14,3 (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder 14,9 (inklusive Krankengeld ab der 4Krankheitswoche) Prozent seines Einkommens. Da die Kassen aber zunächst davon ausgehen, dass Selbständige mehr als 4050 Euro im Monat verdienen, sind derzeit mindestens 579,15 Euro monatlich zu zahlen. Wer nachweist, dass er weniger als 1890 bzw. 1260 Euro verdient, kann die Beiträge auf 180,18 bis 227,27 Euro drücken. Wer nebenberuflich selbständig ist – das bedeutet, dass man nicht mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten darf – und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, zahlt nur 120,12 Euro. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 1,95 Prozent vom maßgeblichen Einkommen; Kinderlose zahlen nochmals einen Zuschlag von 0,25 Prozent.

Wem das zu teuer ist oder wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war, kann sich privat versichern. Ist die Pflichtversicherungszeit in der gesetzlichen Kasse noch nicht länger als sechs Monate vorüber, bietet sich der günstigere Basistarif an. Der Beitrag darf dann monatlich 605,54 Euro nicht übersteigen.

Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: Solange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Ehepartner und Studierende bis 25 Jahren können kostenlos in der Familienversicherung bleiben, wenn Sie weniger als 360 Euro im Monat erwirtschaften.

Rentenversicherung

Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründer Pflicht: Selbstständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker sowie Unternehmer, die mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausnahme: Ihr Gewinn ist nicht höher als 4800 Euro im Jahr oder sie beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung können sie durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung erwerben. Die private Altersvorsorge ist oft lukrativer als die staatliche Rentenversicherung, die jedoch mehr Sicherheit verspricht, aber nur magere Renditen abwirft und zumeist hohe Gebühren kostet. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am Besten in gebührensparenden Fondssparplänen. Das ist jedoch nicht risikofrei. Für wen sich welche Altersvorsorge lohnt, sollte bei einem oder besser mehreren unabhängigen Versicherungsberatern in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Dieser Beitrag erschien in ZEIT-ONLINE unter www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/versicherungen-existenzgruender

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Versicherungen

In Kürze:
Basistarif in der privaten Krankenkasse

Ist die Pflichtversicherungszeit in der gesetzlichen Kasse noch nicht länger als sechs Monate vorüber, bietet sich der günstigere Basistarif an. Der Beitrag darf dann monatlich 605,54 Euro nicht übersteigen, die per Gesetz vorgeschriebenen Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Es gibt jedoch keine Familienversicherung. Außerdem muss man eine private Pflegeversicherung abschließen.

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Versicherungen

Mein Artikel beim Berufsverband Freischreiber:
Kein Geld verschenken bei Versicherungen

Auf der Website des neugegründeten Berufsverbandes für freie Autoren in Print- und Online-Medien, Freischreiber, habe ich den Beitrag über Versicherungen für Freiberufler verfasst.

Die gute Nachricht: Freie Journalisten müssen kein Geld verschenken. Viele Versicherungen, die auf dem Markt für Selbständige angeboten werden, sind für sie schlicht überflüssig – zum Beispiel Betriebskosten-, oder Betriebsunterbrechungsversicherungen, die die laufenden Kosten begleichen, wenn das Büro eine Zeitlang nicht weitergeführt werden kann. Wer jedoch keine Mitarbeiter und damit keine Lohnkosten hat, fährt mit einer privaten Krankentagegeldversicherung oder dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel besser. Auch eine Forderungsausfallversicherungen, die z.B. dann greift, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, lohnt sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es hingegen sein, teures Equipment gesondert gegen Sachschäden abzusichern, allerdings rentieren sich Spezialversicherungen – etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer – meist nicht.

Nur die wahrscheinlichsten Risken absichern

Eher sollte man eine Gesamtversicherung gegen die wahrscheinlichsten Risiken abschließen. Welche Versicherung also sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen davon ab, welchen Risiken man ausgesetzt ist. Letztlich muss jeder selbst abwägen, welche das sind und wie viel Geld ihm das Gefühl von Sicherheit wert ist. Dazu gehört auch, dass man sich umfassend informiert und unabhängig beraten lässt. Auf keinen Fall sollte man – gerade in der Anfangsphase – übereilt die eigene berufliche Unsicherheit mit dem Abschluss irgendwelcher Policen kompensieren; zu groß ist die Gefahr, sich unnötige oder sogar sich überschneidende Policen aufzuhalsen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen

Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn man als Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt dieses Risiko kaum noch ab. Der kritische Punkt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich unter dem Begriff “abstrakte Verweisung”. Steht das im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht doch noch eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – unabhängig davon, ob es überhaupt Arbeitsplätze gibt. Zum Glück findet sich diese Klausel nur noch selten in Vertragstexten.

Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, die günstigste zu finden, sondern eine, die möglichst wenig Ausschlussklauseln enthält und die eigenen Risiken optimal abdeckt. Wichtig ist z.B., dass der Arzt, der die Berufsunfähigkeit bescheinigt, frei wählbar ist, gleiches gilt auch für die Behandlungsmethode. Auch sollte man Verträge meiden, in denen die Versicherung verlangt, dass man den Wechsel in einen anderen, riskanteren Beruf oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nachmelden und dann dementsprechend höhere Beiträge zahlen muss.

Besser: Die einmal vereinbarten Bedingungen gelten auch bei Veränderungen weiter. Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ein private Unfallversicherung dagegen hilft nur bei Unfällen – zwar weltweit und zu niedrigen Beiträgen, aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle. Die Berufsgenossenschaft, in der sich freie Journalisten ebenfalls freiwillig absichern können, zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Leistungskatalog ist aber stark eingegrenzt.

Arbeitslosenversicherung

Selbständige können sich auch freiwillig günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern sie vor der Gründung mindestens zwölf Monate in der staatlichen Arbeitslosenversicherung waren. Dafür muss man sich jedoch spätestens einen Monat nach Ende der alten Versicherungspflicht hauptberuflich selbstständig machen und maximal einen weiteren Monat danach bei seiner zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Die Kosten dieser Versicherung sind gering: Man zahlt einen einkommensunabhängigen festen Monatsbeitrag von (Stand 2009) 17,64 € (West) bzw. 14,95 € (Ost). Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich aber nicht nach den Beiträgen, sondern nach dem Durchschnittseinkommen, das man in seiner Qualifikationsstufe erzielt. Wer also in die Qualifikationsstufe Hochschulabsolventen eingestuft würde, könnte derzeit ein Arbeitslosengeld von 1.390,80 € monatlich erhalten. Auch wenn diese Versicherung ausgesprochen günstig und sinnvoll ist – private Arbeitslosenversicherungen kosten weitaus mehr bei schlechterer Leistung – sind zwei Dinge zu beachten: Nicht jeder Journalist mit Hochschulabschluss wird von der Arbeitsagentur auch in die entsprechende Qualifikationsgruppe eingestuft: Wen die Arbeitsagentur zum Beispiel nur als ungelernte Kraft vermitteln kann, der darf nur mit einem Betrag zwischen 561 € und 798,30 € im Monat rechnen.

Wer sich aufgrund fehlender Vorversicherungszeit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern kann, hat im Falle eines Falles immer noch die Möglichkeit, ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen und damit seinen Verdienst auf das Existenzminimum aufzustocken. Allerdings ist das Arbeitslosengeld kein Zuschuss zu einer schlecht laufenden Selbständigkeit – schon wegen der Auflagen des Arbeitsamts.

Rechtsschutz

Zur Absicherung ihrer rechtlichen Risiken denken die meisten freien Journalisten zunächst an die Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreites abdeckt. Allerdings nicht bei jedem Rechtsstreit: Die Versicherung übernimmt die Kosten in der Regel nur, wenn sich hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird – das prüfen die Gesellschaften sehr gründlich. Damit fallen sämtliche Fälle, für die man als Freier haftbar gemacht werden könnte (Fehler in Artikeln, Urheberrechtsverletzungen, verspätete Abgabe usw.) schonmal raus. Abgedeckt sind mit einer Rechtsschutzversicherung hingegen Honorarstreitigkeiten mit Kunden oder Ärger mit dem Finanzamt.

Auch wissenswert: Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Das gilt zwar auch beim Rechtsschutz, den man als Mitglied in einem Berufsverband hat. Dennoch ist die Absicherung hier bedeutend billiger. Außerdem erhalten Verbandsmitglieder auch eine kostenlose Rechtsberatung, während Versicherungen keine vorbeugende Beratung übernehmen.

Haftpflichtversicherungen

Auch wenn man mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet: Fehler passieren! In solchen Fällen hilft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wenn ein Journalist etwas schreibt, was bei anderen einen finanziellen Schaden verursacht. Etwa wenn man den anderen durch eine Urheberrechtsverletzung oder Falschbehauptungen schädigt, der Auftrag nicht rechtzeitig fertig wird oder man als Websitebetreiber für einen Verstoß im Internet abgemahnt wird. Wichtig ist bei dieser Versicherung, dass wirklich alle Risiken abgesichert sind und die Deckungssumme ausreichend groß gewählt wurde. Wer außerdem viel Kundenkontakt in seinem Büro hat oder mit fremdem Equipment arbeitet, wenn also das Risiko besteht, dass man bei seiner Arbeit andere Personen oder deren Eigentum schädigt, der sollte über eine Betriebsaftpflichtversicherung nachdenken: Diese deckt Sach- und Personenschäden ab, die anderen im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebes zustoßen, etwa wenn sich ein Kunde im eigenen Büro verletzt.

Wo bekommt man gute Beratung und Hilfe?

Da Versicherungen eine komplizierte Materie sind, ist es sinnvoll, zur Auswahl der geeigneten Versicherung Fachleute heranzuziehen. Es gibt gute und schlechte, teure und billige Möglichkeiten. Im Internet bieten zahlreiche Sites kostenlose Vergleichsmöglichkeiten für Versicherungen. Das Problem mit dem schnellen Vergleich: In der Regel kann man nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Rankings erstellt wurden: Was nützt eine preiswerte Versicherung, wenn das spezielle Risiko nicht berücksichtigt wird und daher völlig ungeeignet ist? Zudem werden diese Sites oft von Versicherungsgesellschaften oder -maklern betrieben. Vor allem Letztere wählen ihre Angebote meist nach der für sie besten Provision aus, daher sind solche Übersichten oft weder vollständig noch objektiv. Selbstredend hat man das gleiche Problem, wenn sich von einem Versicherungsmakler persönlich und kostenlos beraten lässt.

Guten Rat bieten unabhängige Versicherungsberater, die wirklich neutral sind, sowie die Verbraucherzentralen. Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer über die entsprechende gerichtliche Zulassung verfügt. Mit dieser Erlaubnis wird auch jegliche Versicherungsvermittlung verboten, damit eine finanziell unabhängige Beratung für den Mandanten gewährleistet ist. Leider ist das nicht kostenlos, da diese Berater ja keine Provisionen bekommen.

Eine preiswerte Alternative sind die kostenpflichtigen Tabellen der Verbraucherzentralen oder die Tests der Stiftung Warentest. Wer sich vorab über die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung informieren will, sollte einen Blick in die Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werfen. Hier werden die Beschwerden in einem Jahresbericht nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselt veröffentlicht. Dabei wird der Zahl der Beschwerden, die die BaFin im Laufe eines Jahres abschließend bearbeitet hat, die Zahl der Verträge in der jeweiligen Sparte gegenübergestellt. Gesellschaften mit zufriedenem Kundenstamm tauchen in diesen Beschwerdestatistiken naturgemäß selten auf.

Die häufigsten Probleme entstehen übrigens bei der Leistungsabwicklung. Bei Streitfällen mit der Versicherung kann man sich nicht nur an die BaFin, sondern auch an einen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns sogar verbindlich, bis 50.000 Euro werden Empfehlungen ausgesprochen. Die Versicherung ist darüber hinaus dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass man bei uneindeutigen Entscheidungen auch zu einem Schiedsgutachter gehen kann.

Simone Janson

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Versicherungen

Minijobber:
Was tun, wenn man bislang nicht krankenversichert war?

Auch das gibt es: Minijobber, die bislang gar nicht krankenversichert waren. Denn mit Beginn des Jahres 2009 müssen sich von nun an alle krankenversichern. Zu diesem Personenkreis zählen von nun auch Minijobber!
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Versicherungen

Minijobber in der Privaten Krankenversicherung

Als Arbeitgeber zahlen Sie für Minijober einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist.

Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, fällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung hingegen nicht an!

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Versicherungen

Überblick:
Krankenversicherung – aber wie?

Für Arbeitnehmer ist es meist keine Frage, wie Sie sich krankenversichern. Anders sieht das für diejenigen aus, die nicht über ihren Job automatisch pflichtversichert sind: Selbständige, Arbeitslose Minijobber oder Studenten beispielsweise haben bei der Krankenversicherung ganz unterschiedliche Optionen. Ein Überblick. Weiterlesen →

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Kommunikation

Der Chef lässt seine Muskeln spielen – was können Sie tun?

Ohne Zweifel: Ein Chef hat Macht, denn er hat Einfluss auf Verdienst, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeit seiner Mitarbeiter. Macht an sich ist nicht negativ – Chefs haben ja auch viel Verantwortung. Aber es ist schlecht, wenn Vorgesetzte ihre Macht benutzen, um ihre Wünsche durchzusetzen, etwa indem sie mit Abmahnung, Kündigung, Versetzung oder Nichtbeförderung drohen. Dabei sind die wenigsten Chefs von Natur aus böse. Wenn ein Vorgesetzter seine Macht spielen lässt, dann meist, weil er selbst nicht mehr weiter weiß. Und drohen geht eben schneller als diskutieren.

Eine typische Situation im Job: Der Chef will, dass der Mitarbeiter mehr leistet und länger arbeitet. Statt das einfach zu sagen, droht er: „Ich habe Ihnen bereits letzte Woche gesagt, dass Sie sich mehr anstrengen müssen. Wenn Sie das nicht endlich tun, können Sie Ihre Beförderung vergessen. Das ist eine Dienstanweisung. Nehmen Sie das ernst!“ Was tun?

Kurzfristig besteht die beste Option darin, nachzugeben und die Anweisung zu befolgen. Den wenn derart offensiv eine Drohung ausgesprochen wird, zieht ein Mitarbeiter, der widerspricht, auf jeden Fall den Kürzeren. Wer allerdings immer brav macht, was der Chef verlangt, bleibt sich selbst nicht treu und läuft Gefahr, irgendwann nicht mehr ernst genommen zu werden.

Doch sich zu widersetzen ist nicht einfach, denn die Folgen können gravierend sein – und das macht Angst. Da kann es helfen, seine Ängste zu hinterfragen, um sich darüber klar zu werden, wie weit ein Chef wirklich gehen kann. Etwa: Warum habe ich eigentlich genau Angst? Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich so reagiere, wie ich möchte? Wie gehe ich dann damit um? Und: Ist dieser schlimmste Fall wirklich so schlimm? Man sollte auch überlegen, ob es Situationen gab, in denen man keine Angst vor der Macht des Chefs hatte und was dort anders war. Und wie man dem Chef begegnen würde wenn man keine Angst mehr hätte.

Solche Überlegungen helfen, festzulegen, bis zu welchem Punk man sich der Macht des Chefs unterwirft – und wo die Grenzen liegen. Beispielsweise kann man für sich definieren: “Ich bin bereit, abends länger zu arbeiten, um das geforderte Leistungspensum zu schaffen. Aber auf keinen Fall will ich auch am Wochenende in die Firma kommen. Denn: “Ich wünsche mir zwar eine Beförderung, aber nicht um jeden Preis!”“ Auf diese Weise weigert man sich, das Machtspiel mitzuspielen und macht sich bis zu einem gewissen Grad von der Macht des Chefs unabhängig. Aber natürlich muss man auch bereit sein mit den Konsequenzen zu leben.

Mein Beitrag bei RP-ONLINE gibt Tipps, wie Sie mit solchen Machtspielen umgehen.