Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Ideenbörse & Marketing

Erfolgsrezept Qualität, Service und professionelles (Web)Marketing:
Wie ein kleiner Eisladen in Berlin mit großen Ideen erfolgreich ist

Letzte Woche, als es noch warm war, spazierten wir durch Kreuzberg – und gingen Eis essen. Natürlich nicht in irgendeine Eisdiele, sondern in die, die gerade “in” war und wir Schlange stehen mussten. Aber was ist eigentlich das Erfolgsrezept?

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Ideenbörse & Marketing

Weihachts-Emails:
Das optimale Marketinginstrument?

Bald ist es wieder so weit – bald ist Weihnachten! Eine gute Gelegenheit, sich mit Weihnachts-Emails bei Kunden und Auftraggebern ins Gedächtnis zu bringen. Denn diese Art des Erinnerungs-Marketings bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Weihnachts-Emails gelten nicht als unerwünschte Werbung – zumindest sofern Sie keine Expliziten Werbebotschaften erhalten. Sie brauchen also keine Angst vor Abmahnung zu haben.
  • Der Kunde / Auftraggeber freut sich, dass Sie an ihn denken. Diese Freude verstärkt das gegenseitige Vertrauen. In der heutigen Wirtschaft, in der das Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens vor allem durch den persönlichen Einsatz und die Beziehungen der Mitarbeiter bestimmt wird, ist das bares Geld wert.
  • Langfristig schafft das so eine höhere Kundenbindung als wenn Sie Ihre Kunden ständig mit neuesten Informationen über Ihr Unternehmen zumüllen, die der Kunde aber doch nicht braucht.

Um aber auch wirklich von diesen Vorteilen zu profitieren, sollten Sie beim Versenden der Weihnachts-Emails einige Grundsätze beachten, damit diese auch wirklich so ankommen, wie Sie das intendiert haben.

  1. Regel Nr. 1: Verzichten Sie bei der E-Mail auf übergroße Anhänge – das nervt die Empfänger nur, statt zu erfreuen.
  2. Regel Nr. 2: Nehmen Sie keine zu kitschigen Motive – eine schlichte Gestaltung, vielleicht mit einem kleinen Bild, unterstreicht trotz Weihnachtszeit den Business-Charakter Ihrer E-Mail.
  3. Regel Nr. 3: Werden Sie trotz des Anlasses nicht zu persönlich und vertrauenseelig – es ist immer noch eine Business-Email und der Stil sollte entsprechend gewählt werden.
  4. Regel Nr. 4: Schreiben Sie keine Massenmails – auch wenn Sie sehr viele Kunden anschreiben, sollten Sie sich dennoch die Mühe machen, jedem eine einzelne Weihnachts-Email zu senden, in der er der alleinige Empfänger ist. Sie können den Wortlaut der E-Mail zwar kopieren, aber sollten in jeder neuen E-Mail den Empfänger wieder neu persönlich ansprechen. Damit es hier nicht zu Patzern kommt, ist Geduld gefragt.
  5. Regel Nr. 5: Wenn Sie wollen, dass Ihre Weihnachts-Emails zum Erfolg führen: Beherzigen Sie diese Regeln. Denn nur so werden die Weihnachts-Emails als Marketinginstument zum Erfolg führen.
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Servicewüste

Kleiner Leitfaden:
So sollten Sie kein Email-Marketing betreiben

Dass unerwünschtes Email-Marketing, also das Versenden von Emails, ohne dass der Empfänger dazu vorher sein Einverständnis gegeben hat, verboten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Was viele aber nicht wissen: Auch für die Aufforderung, eine Email oder einen Newsletter weiter zu versenden, können Sie abgemahnt werden. Denn sobald Sie also unter die E-Mail so etwas wie “Einem Freund weiterempfehlen” anhängen, kann es sein, dass Sie tief in die Tasche greifen müssen.

Daher hier ein kleiner Leitfaden, wie Sie Ihre Kunden dazu auffordern können, Ihre E-Mails weiterzuversenden – ohne dass Sie die hohen kosten einer Abmahnung fürchten müssen:

  1. Hoffen Sie nicht auf milde Richter. Manche Richer nehmen den Urheber einer entsprechenden E-Mail-Weiterleitungsfunktion in Haftung, andere nicht – sich darauf zu verlassen, einen milden Richter zu bekommen ist ein unnötiges Risiko.
  2. Besser: Erleichtern Sie es Ihrem Empfänger, Produkte von Ihrer Website an andere weiterzuempfehlen oder einen direkten Link von Ihrer Website zu kopieren und per Email zu versenden. Diese Art von Email-Marketing ist erlaubt. Dadurch versendet der Empfehler seine Tipps auf eigene Verantwortung – und Sie sind aus dem Schneider.
  3. Achten Sie aber darauf, dass bei der unter beschriebenen Methode der Empfehler aber nicht dazu verleitet wird, eine Email mit werblichem Inhalt zu versenden – denn dann verliert die Empfehlung ihren freundschaftlichen Charakter und wird rechtlich wieder als unerwünschte Werbung eingestuft – und schon sind Sie wieder in der Verantwortung.

Ich hoffe, diese kleine Leitfaden zum Email-Marketing hat Ihnen weitergeholfen.

Quellen: www.it-recht-kanzlei.de, www.kronegger.eu sowie Selbst und Ständig

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Gewerbetreibende:
Angaben bei der Korrespondenz

Wie seit Anfang des Jahres für ordentliche Kaufleute gelten ab heute die neuen Vorschriften für die Korrespondenz auch für Kleingewerbetreibenden. Diese müssen ab diesem Datum auf ihrer Geschäftskorrespondenz zusätzlich zu ihrem Nachnamen und einem ausgeschriebenen Vornamen ab diesem Datum auch eine ladungsfähige Adresse angeben. Achtung: Ebenso wenig wie die erweiterten Mitteilungspflichten für Vollkaufleute (siehe Meldung des Informationsdienstes Mediafon) gilt auch diese Änderung der Gewerbeordnung nicht für Freiberufler.