Berufebilder by Simone Janson

Führendes Blog für Bildung & neues Arbeiten, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat, Existenzgründung 2.0.

Simone Janson

Von: Simone Janson
2 Kommentare/Pings

Versicherungen

Selbständige und Arbeitslosengeld nach Qualifikationsgruppe:
Wie viel ALG I gibt es?

Sollten Selbständige, die die Bedingungen erfüllen (welche das genau sind, steht ausführlich in meinem Buch “Von Anfang an richtig versichert”, das im August bei Redline Wirtschaft erscheint) eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen? Die Bedingungen klingen erstmal gut: Man zahlt monatlich einen festen Beitrag von 25,73 (West) bzw. 22,05 € (Ost) und bekommt dafür bei Arbeitlosigkeit einige Monate Arbeitslosengeld (je nachdem wie lange man arbeitslos war, ab 6 Monate), und zwar je nachdem, in welche Qualifikationsgruppe man eingestuft wird. Das sind:
* bei Hochschul-/Fachhochschul-Ausbildung 2.940 / 2.520 € (Ost)
* bei Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbar 2.450 / 2.100 € (Ost)
* bei einem Ausbildungsberuf 1.960 / 1.680 € (Ost)
* wenn keine Ausbildung erforderlich ist, 1.470 / 1.260 € (Ost)

Also Freude für die höher gestellten Qualifikationsgruppen, weil sie automatisch mehr bekommen? Mitnichten. Denn entscheidend ist nicht, in welche Qualifikationsgruppe man laut Werdegang gehört, sondern in welche Qualifikationsgruppe einen die Arbeitsagentur zur vermittlung einstuft. Es kann also durchaus sein, dass die Arbeitsagentur einen Hochschulabsolventen in die Gruppe ohne Ausbildung steckt, wenn sie einen sonst nicht anders vermitteln kann.

Und schlimmer noch: Karrierecoach Svenja Hofert berichtet in Ihrem Karrierblog von Frau Müller, Führungskraft, die, arbeitslos nach der Elternzeit, offenbar völlig wahllos in die niedrigste Qualifikationsgruppe eingestuft wurde und deshalb auch nur ein entsprechend niedriges Arbeitslosengeld erhielt. Offenbar hatte die Arbeitsagentur weder die Zeugnisse von Frau Müller begutachtet noch anderwertig die Qualifikationen abgefragt. Für Hofert legt das die Vermutung nahe “dass oft einfach so und aufs Blaue hinein eingestuft wird”, denn sie hat noch mehr solcher Fälle recherchiert, deren “Opfer” meist Frauen sind.

Selbständige, die eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen wollen, weil die Konditionen auf zugegeben auf den ersten Blick recht gut erscheinen, sollten nochmals durchrechnen, ob das wirklich sinnvoll ist. Und bedenken: Arbeitslosengeld gibt es überhaupt erst, wenn man die Selbständigkeit beendet bzw. das Gewerbe abgemeldet hat – und nicht schon bei jeder kleineren und größeren Auftragsflaute.

Simone Janson

Von: Simone Janson
2 Kommentare/Pings

Versicherungen

Versicherung bei Minijobs

Wer einen Minijob für 400 Euro annimmt, ist sozialversicherungsfrei beschäftigt. Das klingt erstmal nach “keine Abgaben zahlen”. Weit gefehlt: Wer sich nicht anderwertig versichern kann, hat selbst für den Versicherungsschutz zu sorgen:

Krankenversicherung:

Über den Minijob sind Sie nicht krankversichert. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein, zum Beispiel über die Familienversicherung, einen Hauptjob, als Arbeitsloser (Beiträge zahlt die Arbeitsagentur) oder freiwillig.

Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung. Wer kostenlos bei einer Krankenkasse familienversichert ist, ist dort auch kostenlos pflegeversichert. Wer sich freiwillig krankenversichert, muß bei derselben Kasse auch pflegeversichert sein.

Unfallversicherung:

Hier gilt die 400-Euro-Grenze nicht. Der Arbeitgeber muß auch für diese Arbeitnehmer Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen, und nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rentenversicherung:

Ansprüche, die Sie aus Ihren bisherigen Tätigkeiten erworben haben, bleiben selbstverständlich erhalten. Aber der Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bringt nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche. Sie können diese Ansprüche durch eigene Beiträge zu einer freiwillgen Rentenversicherung erhöhen.

Arbeitslosenversicherung:

Kein Versicherungsschutz. Wenn Sie Ihren 400-Euro-Job verlieren, haben Sie keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld, außer eventuell als Restanspruch aus einer früheren Beschäftigung. Allerdings können Sie natürlich jedezeit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen.

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Das ändert sich für Selbständige 2007 bei der Versicherung

Renten- und Krankenversicherung wird teuerer: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch für Selbstständige von 19,5 auf 19,9 %. Auch zahlreiche Krankenkassen haben eine Beitragserhöhung angekündigt bzw. beschlossen.

Arbeitslosenversicherung wird billiger: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sinkt von 6,5 auf 4,2 %t. Für freiwillig versicherte Selbstständige ergibt sich daraus ein fester Monatsbeitrag von 25,73 Euro in den alten und 22,05 Euro in den neuen Ländern (bisher 39,81 / 33,56 Euro).