Wer Selbständig ist, kann sich auch weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichern. Bedingung: Man muss vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sein. Die Beiträge werden, anders als bei Arbeitnehmern, nicht nach Einkommen berechnet, sondern sind fix – und sehr günstig: Derzeit zahlen Sie im Westen 17,64 Euro und nur 14,95 Euro im Osten.