Seit Juli sind durch die Gesundheitsreform die Privaten Krankenversicherung (PKV) verpflichtet, einen modifizierten Standardtarif anzubieten. Zu diesem Tarif können sich diejenigen versichern, die vorher einmal in der privaten Krankenkasse waren und jene, die noch nie krankenversichert waren und dem PKV-System zuzuordnen sind. Hier wird die beruflichen Biografie betrachtet, in der Regel gilt dies für Selbständige, nicht jedoch für gesetzlich pflichtversicherte Selbstständige. Der Zugang muss diesen Personen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge gewährt werden. Auch schon bisher privat Versicherten sowie (zeitlich begrenzt) freiwillig gesetzlich Versicherten müssen die Privatkassen den Zugang zu diesem Tarif ermöglichen. – Insbesondere für Personen die nach einer Pleite nicht in die Versicherung zurückkamen und chronisch Kranke, denen die Privatkassen die Versicherung bislang verweigerten, ist dies eine Verbesserung.
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Pressemitteilung zum Thema