Sie können bei der DRV aber auch den Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Der Vorteil: Dann können Sie eine Riester-Rente beantragen. Allerdings wird zur Berechnung der Beiträge ein Monatseinkommen in Höhe der Bezugsgröße herangezogen – das sind momentan 2.555 Euro (im Westen) beziehungsweise 2.240 Euro (im Osten).

Bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent müssen Sie dann einen Monatsbeitrag von 508,45 (West) beziehungsweise 445,76 Euro (Ost) zahlen und zwar in voller Höhe, da es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt.
Beiträge & Einkommen
Berufsanfänger müssen in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte davon zahlen. Wenn Sie weniger verdienen und das auch nachweisen können, ist ein entsprechend reduzierter Monatsbeitrag möglich.
Zum Nachweis des tatsächlichen Einkommens verlangt die DRV den letzten Steuerbescheid und schlägt darauf die seit diesem Zeitpunkt erfolgten durchschnittlichen Einkommenserhöhungen auf.
Wenn Ihr Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid jedoch um mehr als 30 Prozent gesunken ist und Sie das mit Unterlagen wie Kontoauszügen oder Auftragsnachweise belegen können, kann Ihr Bemessungswert auch niedriger angesetzt werden.
Fristen & Schätzung
Wenn Sie weder einen Steuerbescheid noch »geeignete Unterlagen vorlegen können (beispielsweise weil Sie sich gerade erst selbstständig gemacht haben), müssen Sie das zu erwartende Einkommen gewissenhaft schätzen. Nach dieser Schätzung werden die Rentenbeiträge berechnet, bis der erste Steuerbescheid vorliegt. Danach werden alle zukünftigen Beiträge nach dem jeweiligen Steuerbescheid berechnet.
Sie können den Antrag auf Pflichtversicherung nur in den ersten fünf Jahren der selbstständigen Tätigkeit stellen und die Pflichtversicherung auch nur wieder beenden, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben.
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