Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sie müssen dabei keine Vorversicherungszeiten, keine Eintritts- oder Kündigungstermine beachten, sondern können die freiwillige Rentenversicherung jederzeit aufnehmen und auch wieder beenden.

Wie viel Sie tatsächlich verdienen, ist für die freiwillige Rentenversicherung unerheblich. Sie können das Einkommen, nach dem Ihre Beiträge berechnet werden, frei angeben.
Allerdings muss Ihr Bemessungswert mindestens 400 Euro betragen und darf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 Euro nicht übersteigen. Bei einem Beitragssatz von 19,9 Prozent beträgt der Mindestbeitrag also 79,60 Euro (19,9 Prozent von 400 Euro), der Höchstbeitrag 1.094,50 Euro.
Bemessungswert und Beiträge sind, anders als bei der Pflichtversicherung, in Ost- und Westdeutschland identisch. Und natürlich gilt: Je höher Ihr Bemessungswert beziehungsweise ihr Beitrag, desto höher ist später Ihre Rente.
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