Als Arbeitgeber zahlen Sie für Minijober einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist.
Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, fällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung hingegen nicht an!
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