Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Das Dicke Ende kommt jedoch sogleich:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist extra darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt ein Partner, kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es lediglich eine religiöse Trauung gab. Fazit: Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.
Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.
26. Februar 2009 um 01:07 Uhr
Trennung von Staat und Kirche. Finde ich richtig.