Mit steigender Arbeitslosigkeit nehmen in Deutschland auch die Zahlen der Existenzgründungen zu. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gründerreports der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Damit der Weg in die Selbständigkeit auch klappt, sollten Gründer gut informiert und besser doppelt abgesichert sein. Nur: Welche Versicherungen sind notwendig und welche verzichtbar, wenn jeder Cent zum Aufbau des Geschäfts benötigt wird? ZEIT ONLINE hat eine generelle Übersicht zusammengestellt.
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Kranken- und Pflegeversicherung
Selbstständige müssen sich krankenversichern und haben die Wahl: Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür 14,3 (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder 14,9 (inklusive Krankengeld ab der 4Krankheitswoche) Prozent seines Einkommens. Da die Kassen aber zunächst davon ausgehen, dass Selbständige mehr als 4050 Euro im Monat verdienen, sind derzeit mindestens 579,15 Euro monatlich zu zahlen. Wer nachweist, dass er weniger als 1890 bzw. 1260 Euro verdient, kann die Beiträge auf 180,18 bis 227,27 Euro drücken. Wer nebenberuflich selbständig ist – das bedeutet, dass man nicht mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten darf – und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, zahlt nur 120,12 Euro. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 1,95 Prozent vom maßgeblichen Einkommen; Kinderlose zahlen nochmals einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Wem das zu teuer ist oder wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war, kann sich privat versichern. Ist die Pflichtversicherungszeit in der gesetzlichen Kasse noch nicht länger als sechs Monate vorüber, bietet sich der günstigere Basistarif an. Der Beitrag darf dann monatlich 605,54 Euro nicht übersteigen.
Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: Solange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Ehepartner und Studierende bis 25 Jahren können kostenlos in der Familienversicherung bleiben, wenn Sie weniger als 360 Euro im Monat erwirtschaften.
Rentenversicherung
Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründer Pflicht: Selbstständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker sowie Unternehmer, die mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausnahme: Ihr Gewinn ist nicht höher als 4800 Euro im Jahr oder sie beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung können sie durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung erwerben. Die private Altersvorsorge ist oft lukrativer als die staatliche Rentenversicherung, die jedoch mehr Sicherheit verspricht, aber nur magere Renditen abwirft und zumeist hohe Gebühren kostet. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am Besten in gebührensparenden Fondssparplänen. Das ist jedoch nicht risikofrei. Für wen sich welche Altersvorsorge lohnt, sollte bei einem oder besser mehreren unabhängigen Versicherungsberatern in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Dieser Beitrag erschien in ZEIT-ONLINE unter www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/versicherungen-existenzgruender
18. Oktober 2009 um 03:45 Uhr
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