Kleine, gelbe, selbstklebende Zettel sind schon länger ein gerne benutzter Werbeträger: Heute morgen prangte auch einer an meinem Briefkasten: “Nicht vergessen, SPD wählen strand darauf.”
Lustige, effektive Idee, um in letzter Minute kurzentschlossene zu überzeugen. Gut gemachte Last-Minute-Werbung also.
Allerdings ist die allseits beliebte Post-it-Werbung rechtlich nicht so einwandfrei und unbedenklich wie mancher Unternehmer gerne glauben möchte: Wie auf www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/hh0984.htm zu lesen steht, beanstandete die Wettbewerbszentrale, ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dieses Vorgehen als unzulässiges Tarnen einer Werbesendung – und beantragte ein gerichtliches Verbot. Denn die Werbung auf solchen Pos-its ist häufig nicht als solche zu erkennen. Das Landgericht Hannover gab den Recht (25 O 5381/00). Mehr Infos gibts auf finanztip.de.