Bei größeren Anschaffungen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wird die Mehrwertsteuer im Kaufjahr voll als Vorsteuer abgezogen; für die Abschreibung (AfA) wird dann jeweils nur der Nettopreis angesetzt Bei steuerfreien Umsätzen sind einige Sonderreglen zu beachten. Das vollständige Umsatzsteuergesetz .