Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Frisch Gegründet » Rechtsform in Kürze:
Wie funktioniert eigentlich ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist die kleinste Form der Personenunternehmen. Es gibt nur einen Betriebsinhaber, der jedoch auch das gesamte Risiko des Unternehmens tragen muss. Eine Haftungsbeschränkung ist leider nicht möglich, so dass auch das private Vermögen als Haftungsmasse verwertet werden könnte.


  • Gründung / Formelle Anforderungen: Das Einzelunternehmen kann formlos gegründet werden. Bei gewerblichen Tätigkeiten reicht die Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes bei dem zuständigen Gewerbeamtes. Freiberufler müssen lediglich dem Finanzamt mitteilen, dass sie nunmehr selbständig tätig sind.
  • Haftungsrisiken: Der Einzelunternehmer haftet gegenüber den Gläubigern des Betriebes uneingeschränkt und unmittelbar. Eine Haftungsbeschränkung – zum Beispiel auf das Vermögen des Betriebes – ist nicht möglich.
  • Kosten / Formalien: Das Einzelunternehmen ist die kostengünstigste Möglichkeit sich alleine selbständig zu machen. Da eine Mindestkapitalausstattung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann so eine Einzelfirma sehr schnell gegründet werden. Auch die laufenden Kosten sind im Ergebnis sehr überschaubar, da keine besonderen Anforderungen an die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Bestellung von Vertretungsorganen gestellt werden.
    Besteuerung: Der Gewinn des Einzelunternehmens unterliegt beim Inhaber der sofortigen Versteuerung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.
  • Dabei richtet sich die Gewinnermittlungsart – Bilanz bzw. Einnahme- Überschussrechnung – nach der Umsatz- bzw. Gewinnsituation des Unternehmens. Sofern die Umsatzerlöse mehr als EUR 350.000 p.a. bzw. der Gewinn mehr als EUR 30.000 p.a. beträgt, ist nach Aufforderung durch das Finanzamt zwingend eine Bilanz aufzustellen (§ 141 Abgabenordnung – AO). Freiberufler hingegen sind auch bei Überschreiten dieser Grenzen nicht zu Erstellung einer Bilanz verpflichtet, sondern können auch weiterhin ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln.
  • Bei einem gewerblichen Unternehmen kommt noch die zu entrichtende Gewerbesteuer hinzu, die ab einem Gewinn von EUR 24.500 entsteht. Die steuerliche Doppelbelastung des Gewinns – durch Einkommen- und Gewerbesteuer – wird dadurch gemindert, dass die Gewerbesteuer größtenteils auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet wird (§ 35 EStG).
  • Finanzierung: Durch die uneingeschränkte Haftung des Unternehmers genießt an sich diese Rechtsform ein hohes Vertrauen der finanzierenden Banken. Sicherheiten werden in der Regel zunächst vom Unternehmen selbst oder aber ganz oder teilweise durch den Unternehmer selbst gestellt.
Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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