Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Frisch Gegründet » Rechtsform in Kürze:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wollen mehrere Personen gemeinsam einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, dann bietet sich die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Die Gründung geht schnell, kostengünstig und ohne große Formalien; wenn nur die Haftung nicht wäre…


  • Gründung / Formalien: Die GbR entsteht durch den Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages. Für diesen ist keine Schriftform vorgesehen, so dass auch durch mündliche Vereinbarung oder schlüssiges Verhalten eine GbR gegründet werden kann.
  • Ist kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen worden, so greifen die in der Regel für alle Beteiligten nachteiligen gesetzlichen Regelungen des BGB. Es empfiehlt sich daher, zumindest für die wesentlichen Punkte (insbesondere Vertretung, Aufgabenbereiche, Gewinnverteilung) einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
  • Bei einer gewerblich tätigen GbR erfolgt die Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Gewerbeamt, freiberufliche Gesellschaften werden ausschließlich beim Finanzamt angemeldet.
  • Haftungsrisiken: Gläubiger einer GbR können in jedem Fall die Gesellschaft selbst für eventuelle Zahlungsrückstände in Anspruch nehmen. Daneben steht ihnen jedoch das Recht zu, den Zahlungsanspruch unmittelbar bei den Gesellschaftern geltend zu machen. Diese haften für die Schulden der Gesellschaft als Gesamtschuldner (§ 421 BGB), d.h. der Gläubiger kann seine Forderung wahlweise gegen einen, mehrere oder alle Gesellschafter geltend machen. Dabei haften die Gesellschafter auch hier unmittelbar und uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Diese mögliche Haftungsinanspruchnahme ist auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft noch möglich (sog. Nachhaftung, § 736 Abs. 2 BGB).
  • Kosten / Formalien: Die laufenden Kosten für diese Rechtsform sind als nicht besonders hoch einzustufen. Je nach Umsatz- und Gewinnsituation kann die GbR sogar ihren Gewinn – unter Berücksichtigung der Wertgrenzen nach § 141 AO – im Wege der vereinfachten Einnahme- Überschussrechnung ermitteln. Eine Verpflichtung zu Bilanzierung besteht nicht.
  • Weitergehende Formalien insbesondere hinsichtlich von Entnahmen oder der Gewinnverteilung bestehen dem Grunde nach nicht. Da jedoch immer mehrere Personen betroffen sind, sollten sämtliche Abweichungen vom ursprünglichen Gesellschaftsvertrag stets dokumentiert und von allen Gesellschaftern abgezeichnet werden.
  • Besteuerung: Die GbR ist in den Bereichen der Gewerbesteuer – soweit gewerblich – und der Umsatzsteuer ein selbständiges Besteuerungssubjekt und somit Schuldner der entsprechenden Steuerbeträge.
  • Der Gewinn wird auf Basis des vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssels den jeweiligen Gesellschaftern im Rahmen eines besonderen Besteuerungsverfahrens (Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen) zugerechnet und unterliegt dort der jeweiligen individuellen Einkommensteuer. Dabei ist es unerheblich, ob der Gewinn von den Gesellschaftern entnommen oder der Gesellschaft zur Kapitalverstärkung belassen wird. Eine Thesaurierung des Gewinns ist daher nur eingeschränkt möglich.
  • Finanzierung: Wie auch beim Einzelunternehmen genießt die Rechtsform bei Banken und Kreditinstituten auf Grund der unmittelbaren und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter grundsätzlich ein hohes Ansehen. Bei Abschluss von Darlehensverträgen ist jedoch darauf zu achten, ob die Gesellschaft selbst ein Darlehen aufnimmt oder ob nur ein Gesellschafter Darlehensnehmer ist (zum Beispiel zur Finanzierung seines Gesellschaftsanteils).
Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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