Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Frisch Gegründet » Einkommenssteuer und Betriebsausgaben für kleine Unternehmen

Logisch eigentlich: Sie müssen für Ihren Gewinn, sofern er über dem Grundsteuerfreibetrag von derzeit 7.664 Euro liegt, Einkommenssteuer abführen. Die Einkommenssteuer zahlen Sie persönlich, nicht Ihr Unternehmen. Doch was ist eigentlich der Gewinn und wie berechnet er sich für kleine Unternehmen, die keine Bilanzierung machen?

Informationen

Am Anfang steht das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, für das Sie Einkommenssteuer zahlen müssen. Aber nicht nur dafür: Wenn Sie nicht nur mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen, sondern auch mit Kapitalerträgen, Vermietungen und Nicht-Selbständigen-Tätigkeiten, müssen Sie auch das versteuern.

Bei der Steuererklärung müssen Sie Ihre Einkünfte für jede Einkunftsart einzeln aufführen und am Ende zusammenzählen. Der Clou dabei: Wenn Sie bei einer Einkunftsart Verluste gemacht haben, können Sie diese gegen Ihr Einkommen aus anderen Quellen aufrechnen.

Aber Achtung: Wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, dürfen Verluste aus der Veräußerung von börsennotierten Aktien oder sonstigen Anteilen an einer Körperschaft nicht mehr mit anderen Einkünften, auch nicht mit Zinsen oder Dividenden, sondern ausschließlich mit Gewinnen aus solchen Spekulationsgeschäften verrechnet werden.

Aus dem Einkommen berechnen Sie schließlich Ihren Gewinn – das so genannte zu versteuernde Einkommen. Und zwar, indem Sie vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und natürlich die Betriebsausgaben abziehen. Von dem, was dann als Gewinn übrig bleibt, sind 7.664 Euro im Jahr steuerfrei. Erst das, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.

Die Steuererklärung

Ein wesentlicher Unterschied zu den Steuerzahlungen für Arbeitnehmer besteht im Sinn und Zweck der Steuererklärung: Als Arbeitnehmer werden Ihnen jeden Monat automatisch die Steuern abgezogen und Sie holen sich die zu viel gezahlten Steuern am Jahresende mit der Steuererklärung wieder. Daher ist sie für Arbeitnehmer auch freiwillig.

Als Selbständiger geben Sie erst mit der Steuererlärung an, wie viel Sie eigentlich verdient haben. Daher müssen Sie diese auf jeden Fall abgeben. Nur wenn Sie unter dem Steuerfreibetrag liegen und Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr verdient haben, sind Sie von dieser Pflicht befreit.

Ihre Steuern zahlen Sie dann, wenn Sie vom Finanzamt den entsprechenden Steuerbescheid bekommen. Wenn Sie mehr als 200 Euro Steuern im Jahr zahlen, müssen Sie zukünftig vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Die Höhe dafür legt das Finanzamt fest. Im nächsten Jahr können Sie die eventuell zu viel gezahlten Steuern dann wieder bei der Steuererklärung hereinholen – oder Steuern nachzahlen, je nachdem.

Wenn Sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, besteht Ihre Steuererklärung in der Regel aus dem Formular Einkommensteuererklärung, dem Formular Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung auf dem Formular Einnahmenüberschussrechnung. Sie müssen die Erklärung für das Vorjahr unaufgefordert bis zum 3Mai beim Finanzamt abgeben. Wenn Sie einen Steuerberater haben, verlängert sich die Frist bis zum 30. September. Und Sie können Fristverlängerungen beim Finanzamt beantragen – dafür reicht einfach ein formloses Schreiben.

Noch geben die meisten Menschen Ihre Steuererklärung auf dem Papier ab. Die Formulare dafür gibt es in jedem Finanzamt oder auch zum Download bei der Bundesfinanzverwaltung. Inzwischen können Sie die Einkommensteuererklärung allerdings auch via Internet abgeben. In naher Zukunft soll das sogar zur Pflicht werden – wie sie heute schon für die Umsatzsteuererklärung besteht.

Was gilt als Betriebsausgaben?

Die Kardinalfrage bei jeder Steuererklärung lautet allerdings: Wie ermittle ich den Gewinn? Und was gilt als Betriebsausgabe? Dazu gibt es eigentlich eine ganz einfache Antwort: Der Gewinn ist der Betrag, der nach Abzug Ihrer Betriebsausgaben auf der Einnahmenüberschussrechnung steht. Und im Prinzip sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erwirtschaftung Ihrer Einnahmen stehen, Betriebsausgaben. Private Ausgaben dürfen Sie hingegen nicht absetzen [...]

Den vollständigen Beitrag finden Sie bei unternehmer.de

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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