
Ein Thema das immer mehr in den Focus des neugierigen Bürgers gerät ist das Stiftungsrecht: Das hat mehrere Gründe. Worin liegen die Vor-und Nachteile bei dieser Form der Vermögensübertragung? Was muss bei der Gründung, beim laufenden Geschäftsbetrieb beachtet werden?
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine eigenständige Organisation, eine Körperschaft. Sie kennt keine Mitglieder oder Gesellschafter. Den gesetzlichen Grundrahmen bildet die Mutter aller Gesetze, das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort sind ab dem Paragrafen 80 ff. die gesetzlichen Eckdaten zu finden. Weiterführende Regelungen haben die Bundesländer in den Stiftungsgesetzen (z.B. Stiftungsgesetz Berlin) erlassen.
Die Gründung einer Stiftung hat verschiedene Vorteile: Auf der einen Seite wären die immensen steuerlichen Vorteile für die Geldgeber gemeinnütziger Stiftungen zu nennen. Auf der anderen Seite können Stiftungen auch der Vermögenssicherung dienen. Das erfolgt im Bereich eher verwandtschaftlich orientierter Familienstiftungen.
Wie funktioniert eine Stiftung?
Ein Kernmerkmal der Stiftung ist es, das für den Geschäftsbetrieb ein Vermögensstock vorhanden sein muss, das sogenannte Stiftungsvermögen. Dieses Stiftungsvermögen darf in der Regel nicht „verzehrt“ werden.
Für den Betrieb der Stiftung werden nur die Erträge aus dem Vermögensstock verwendet. Ein weiteres Kernmerkmal der Stiftung besteht darin, dass die Erträge nur für den Stiftungszweck verwendet werden darf.
Der Stiftungszweck
Mit Gründung der Stiftung wird ein Stiftungszweck festgelegt. In diesem wird von vornherein festgelegt wofür das Geld verwendet werden darf. Stiftungszwecke können im
hoheitlichen Bereich liegen.
Dafür existieren öffentlich rechtliche Stiftungen privaten Bereich liegen. Das wären sogenannte Familienstiftungen oder Unternehmensstiftungen oder gemeinnützigen Bereich liegen. Dieser Bereich ist gerade steuerlich interessant, da die Zuwendungen in den Vermögensstock solch einer Stiftung sehr großzügig wie Spenden abgezogen werden können (dazu später mehr).
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Stiftungen des öffentlichen Rechts werden durch einen hoheitlichen Verwaltungsakt gegründet. Sie dienen der Erledigung öffentlicher Aufgaben.
Beispiele für Stiftungen des öffentlichen Rechts sind:
- die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, ( dient der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter)
- die Conterganstiftung für behinderte Menschen, (Unterstützung von Menschen die durch das Medikament Thalidomid (besser bekannt unter Contergan) bleibende Schäden davongetragen haben
- die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, (verwaltet ehemals preußische Kulturgüter wie Bibliotheken oder Kunstsammlungen)
- die Berliner Philharmoniker (Träger dieser Stiftung ist das Land Berlin)
Bundesunmittelbare Stiftungen
Bundesunmittelbare Stiftungen werden durch ein Bundesgesetz errichtet und dienen dem Andenken an herausragende Staatsmänner der deutschen Geschichte. Vorbild dafür sind die amerikanischen Präsidentenbibliotheken.
Beispiele für Bundesstiftungen sind:
- die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf
- die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg
- die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung in Berlin
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