Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Frisch Gegründet » Eine Stiftung gründen in Deutschland:
Die gemeinnützige Stiftung

gemeinnützig
In der Regel wird eine privatrechtliche Stiftung errichtet, um den Stifter ein „Denkmal“ zu setzen und etwas Gutes zu tun. Derjenige der sich mit den Gedanken trägt eine Stiftung zu gründen, sollte dabei immer die Gemeinnützigkeit anstreben. Erlangt die Stiftung den Status einer gemeinnützigen Stiftung ist das mit immensen Vorteilen verbunden.

Vorab (die steuerrechtlichen Besonderheiten werden noch in einem separaten Beitrag behandelt) wäre im steuerrechtlichen Bereich die Befreiung von der Körperschaftsteuer, Gewerbe- und Grundsteuer zu nennen.

Darüber hinaus, können die Zuwendungen an die Stiftung als Spenden abgezogen werden. Nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich können mit bis zu 2.100 € im Jahr für den Empfänger steuerfrei vergütet werden (§3 Nr. 26 ESTG).

Warum gemeinnützig?

Der Status der Gemeinnützigkeit erhöht natürlich die Reputation einer Stiftung. Leichter können auch öffentliche Fördergelder erschlossen werden. Was ist also zu tun, um nicht nur eine Stiftung, sondern eine gemeinnützige Stiftung zu errichten?

Die eingesammelten Mittel müssen zeitnah verwendet werden. Unter zeitnah versteht man, dass die Mittel bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres verwendet werden. Davon abweichend können auch Rücklagen gebildet werden, um größere Ausgaben thesaurierend anzusparen. Das ist jedoch zu dokumentieren.

Wie gründet man eine gemeinnützige Stiftung?

In der Satzung muss die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ganz klar festgelegt werden und durch den laufenden Geschäftsbetrieb gesichert sein. Dabei muss die Allgemeinheit auf materiellen, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos gefördert werden. Im Paragraphen 52 der Abgabenordnung sind die anerkannten Zwecke abschließend aufgeführt.

Dazu gehören zum Beispiel:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung
- die Förderung von Religion
- die Förderung der Jugend-und Altenhilfe
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung des Tierschutzes

Aber auch
- die Förderung der Tierzucht, des Faschings, des Modellflugs und Hundesports
und noch viele weitere Bereiche.

Zweck & Verwaltung

Zwingend ist also: Die geförderten Zwecke müssen allen offen stehen und dürfen sich nicht nur an einen geschlossenen Personenkreis richten. Die Geschäftsführung muss darauf ausgerichtet sein diese Zwecke unmittelbar, ausschließlich und selbstlos zu verfolgen. Es genügt also zum Beispiel nicht unter anderem den Hundesport zu fördern und daneben Familienmitglieder zu bedenken.

Die Verwaltungsausgaben dürfen nicht exorbitant sein, um den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Eine Verwaltungskostenquote von jenseits 30 Prozent dürfte also den Widerruf der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.

Wie läuft das Gründungsprozedere?

Bei der Gründung wird durch die Finanzverwaltung eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit ausgestellt, wenn die Satzung den Vorgaben entspricht. Diese vorläufige Bescheinigung gilt für längstens 18 Monate. Regelmäßig werden dann die Abschlüsse durch die Finanzverwaltung geprüft (im 3 Jahres Rhythmus).

Im Vorfeld der Gründung sollte also auch der Finanzverwaltung ein Satzungsentwurf zugesandt werden mit der Bitte um Bestätigung, dass die satzungsmäßigen Anforderungen erfüllt sind. Treten dabei noch Mängel auf, können diese bereits im Gründungsstadium beseitigt werden.

Reinhard Schinkel
Autor: Reinhard Schinkel

Reinhard Schinkel wurde 1970 in Berlin geboren. Zwei Tage nach der Bestellung zum Steuerberater gründete er 2007 seine eigene Kanzlei und stürzte sich in das Abenteuer Selbstständigkeit. Seit 2009 hat er als Fachbuchautor die Bücher Klausuren im Steuerrecht - leicht gemacht, Die Steuer der GmbH - leicht gemacht: Das Steuerlehrbuch zur wichtigsten Kapitalgesellschaft und EÜR - leicht gemacht: Die Einnahme-Überschuss-Rechnung für Studium und Praxis veröffentlicht. Seit 2011 schreibt monatlichen Rhythmus für die renommierte Unternehmerzeitschrift http://www.fuchsbriefe.de/ aus Berlin und ist geschäftsführender Gesellschafter in der Steuerberatersozietät Buhrmeister&Schinkel in Berlin-Köpenick - ganz nach dem Credo „Steuerberater aus Leidenschaft“.

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Website: http://stb-schinkel.de/

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