Analog zu den Pkw-Regeln können auch berufliche Fahrten mit anderen Fahrzeugen als Betriebsausgaben angesetzt werden.Jeweils pro gefahrenen Kilometer können Sie absetzen:
PKW 30 Cent; Motorrad, Motorroller 13 Cent, Mofa, Moped 8 Cent, Fahrrad 5 Cent €
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der echte Fahrpreis als Betriebsausgabe. Auch eine Monatskarte kann man als Betriebsausgabe ansetzen – sogar in voller Höhe, wenn man sie gekauft hat, um damit die Betriebskosten zu senken. Nur wenn Einzelfahrscheine für die steuerlich relevanten Fahrten billiger gewesen wären, muss man vom Preis der Monatskarte einen privaten Nutzungsanteil abziehen. Mehr Informationen