Mehrwertsteuererhöhung: Für alle normalen Lieferungen und Leistungen ab dem 1.1.2007 (maßgeblich ist der Tag der Ausführung – nicht das Rechnungsdatum!) gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 19 %. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, etwa für die Übertragung von Nutzungsrechten, für Originale der Bildenden Kunst sowie für Konzert- und Theaterauftritte — bleibt es bei 7 %.
Pauschaler Vorsteuerabzug noch unklar: Zu der sich aus der Mehrwertsteuererhöhung ergebenden Frage, ob und in welcher Höhe auch die Durchschnittssätze für bestimmte freie Berufe zur pauschalen Ermittlung der Vorsteuer angehoben werden, hat sich das Bundesfinanzministerium bisher leider nicht geäußert.