Pendlerpauschale gekappt: Die Pendlerpauschale von 30 Cent für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gibt es künftig nur noch bei einer (einfachen) Entfernung von mehr als 20 Kilometern ab dem 2Kilometer.
Arbeitszimmer wird Privatsache: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gelten künftig nur noch dann als Betriebsausgaben, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Die Möglichkeit, für ein weniger genutztes Arbeitszimmer wenigstens 1.250 Euro im Jahr abzuziehen, gibt es ab 2007 nicht mehr.